Kindeswohl

Die Wahrung des Kindeswohls hat die höchste Priorität in unserer Arbeit! Um diesem zu entsprechen und die Kinder möglichst optimal in ihrer Entwicklung zu begleiten, schaffen wir passende Bedingungen.

Sicherheit ist von außerordentlicher Wichtigkeit!

In allen Räumen und auf dem gesamten Kindergartengelände muss das Gefährdungspotenzial so niedrig wie möglich sein und den vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

In regelmäßigen Abständen überprüfen deshalb der TÜV und Brandschutz alle Bereiche unserer Einrichtung, inklusive des Außengeländes, auf Sicherheitsmängel. Die Beseitigung eventueller Mängel wird umgehend veranlasst. Alle MitarbeiterInnen sind gehalten, auf Sicherheitsmängel zu achten und diese zu melden. Auch entsprechenden Hinweisen von Eltern und Besuchern gehen wir umgehend nach. Ferner ist eine Sicherheitsbeauftragte für die Einrichtung benannt, die in regelmäßigen Abständen an Schulungen und Fortbildungen teilnimmt. Sie sensibilisiert die Einrichtungsleitung und Mitarbeiterinnen in Fragen der Sicherheit und Gefährdungspotenziale.

Alle pädagogischen Mitarbeiterinnen des Teams werden im Bereich Gewaltprävention und Kindesschutz fortgebildet, um aufmerksam das Wohl eines jeden Kindes im Blick zu haben. Jede pädagogische Mitarbeiterin legt eine Selbstverpflichtungserklärung ab, in der sie bekennt, dass sie sich für das Wohl aller ihr anvertrauten Personen einsetzt, für die seelische und körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Hilfe eintritt, jede Form persönlicher Grenzverletzung wahrnimmt und notwendige Maßnahmen zum Schutz der Personen einleitet.

In einer speziellen Multiplikatoren-Schulung durch das Jugendamt wurden Fachkräfte zur Gefährdungseinschätzung ausgebildet, die unsere Tageseinrichtung für Fragen und zur Beratung zur Verfügung stehen. Einer dieser Ansprechpartner in diesem Bereich ist unser Verbundleiter. Überdies hat der Träger unserer Einrichtung mit dem Fachbereich Jugend des Kreises Borken eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII abgeschlossen. Diese benennt die einbezogenen Einrichtungen und Dienste und beschreibt die Handlungsschritte, Abläufe und Hilfeleistungen im Fall einer wahrgenommenen Gefährdung des Wohls eines Kindes. Diese Vereinbarung sichert damit die Qualität unserer Arbeit.