Sexualerziehung

Die UN-Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989 formuliert die Selbstbestimmung, so dass im Rahmen der Umsetzung der Kinderrechte, die zentralen Rechte den Ansatz der sexuellen Bildung beinhalten. In den Schutz- und Förderrechten werden die Rechte auf Leben und Entwicklung, die Privatsphäre, auf gewaltfeie Erziehung, auf Bildung und Schutz vor Gewalt und sexuellem Missbrauch festgeschrieben. Weitere rechtliche Erläuterungen findet man im Kinder- und Jugendhilfegesetz und in der Broschüre „Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an…“.

Die ErzieherInnen gehen offen mit diesem Thema um, da alle MitarbeiterInnen zum Thema Prävention fortgebildet sind. Kinder sollten gut aufgeklärt sein, damit sie sich selbst gut schützen können.

Den Kindern die Möglichkeit zu geben, Kenntnisse über den eigenen Körper zu erlangen, gehört auch zu unserem Bildungsauftrag. Es handelt sich hierbei um grundlegende Erfahrungen wie: fühlen, schmecken, riechen, hören,… die es den Kindern ermöglichen, ein Gefühl für den eigenen Körper zu entwickeln, ohne Schamgefühl aufzubauen.

Besonders achten wir darauf, dass die Wünsche und Bedürfnisse gesehen und anerkannt werden. Wichtig ist hierbei vor allem die Grenze, die ein anderes Kind setzt, zu achten. Die individuellen familiären und kulturellen Grenzen müssen respektiert werden. Grenzverletzungen, gleich welcher Art, werden augenblicklich unterbunden. Die Kinder lernen:

  • Nein zu sagen
  • das Nein hat eine Konsequenz, welche sowohl das eigene Körpergefühl, als auch das des Anderen betrifft
  • ich kann mir Hilfe holen und werde ernst genommen
  • über meinen Körper bestimme nur ich

Wir begleiten die Kinder liebevoll und rücksichtsvoll bei ihrer körperlichen Entwicklung und Körperwahrnehmung und berücksichtigen die individuellen Entwicklungsphasen jedes Kindes.