Zusammenarbeit mit Eltern
Uns ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft von Eltern und den pädagogischen Fachkräften in unserer Einrichtung. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, dem Träger und der Kindertageseinrichtung ist wichtig, weil den pädagogischen Fachkräften das Wertvollste anvertraut wird, was Eltern haben: ihr Kind.
Eltern sind Experten ihrer Kinder, da Sie den größten Zeitraum mit ihnen verbringen und sie die erste Zeit der Entwicklung begleiten.
Von diesem Expertenwissen können die pädagogischen Kräfte profitieren für die Zeit in der Kindertageseinrichtung.
Bei einer partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Fachkräften und Eltern findet das Kind ideale Entwicklungsbedingungen vor: Es erlebt, dass Familie und Tageseinrichtung eine positive Einstellung zueinander haben und „viel“ voneinander wissen, dass beide Seiten gleichermaßen an seinem Wohl interessiert sind, sich ergänzen und einander wechselseitig bereichern. Forschungsergebnisse dazu zeigen auf, dass sich eine gute Kooperation zwischen Familie und Einrichtung positiv auf die Entwicklung der Kinder auswirkt.
Aus diesem Grund finden im pädagogischen Alltag während der Übergabe der Kinder regelmäßige Tür- und Angelgespräche statt. Inhaltlich werden sie neben den üblichen Höflichkeitsfloskeln und dem beziehungsfördernden Smalltalk, für Kurzmitteilungen der Eltern an die ErzieherInnen und umgekehrt genutzt. Mitunter ergeben sich auch kurze Gespräche, welche von beiden Seiten gezielt angestrebt werden können.
Daneben stehen die terminlich angesetzten Elterngespräche zur Neuaufnahme, nach der Eingewöhnung des Kindes in den Kindergartenalltag (ca. 6 bis 8 Wochen nach der Aufnahme) und zum jeweiligen Geburtstag des Kindes. Hierbei steht der Austausch über den Entwicklungstand und die Planung der weiteren Unterstützung des Kindes im Vordergrund. Grundlage für das Gespräch bilden das Portfolio des Kindes und das von dem Fachpersonal erstelltem Cluster zur Beobachtung.
Zusätzlich gibt es für die Eltern in der Kindertageseinrichtung zahlreiche Einfluss- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Darunter fallen Gremien wie die Elternversammlung, der Elternbeirat, der Jugendamtselternbeirat und der Rat der Tageseinrichtung. Diese sind im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz –KiBiz § 9) in Nordrhein-Westfalen festgeschrieben. Diese Vorgaben sind für uns verbindlich und stellen einen wichtigen Bestandteil unserer Arbeit dar.